Zugänglichkeitserklärung

Politik der Zugänglichkeit

Tahiche Parking Lanzarote verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte des öffentlichen Sektors oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.

Status der Einhaltung

 

Diese Website entspricht teilweise dem RD 1112/2018, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.


Inhalt nicht zugänglich

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  • Fehlende Konformität:
    • Einige der Seiten sind nicht korrekt betitelt - Anforderung Nummer 9.2.4.2 Seitentitel der UNE-EN 301549:2022
    • Es kann einige Bilder geben, für die die Alternative nicht implementiert oder nicht korrekt ist - Anforderung 9.1.1.1.1 Nicht textlicher Inhalt UNE-EN 301549:2022
    • Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind, oder die keine Überschriften sein sollten - Randnummer 9.2.4.6 Überschriften und
    • Beschriftungen der UNE-EN 301549:2022
    • Es kann Formularfelder geben, deren Kennzeichnung nicht korrekt ist oder nicht existiert - Randnummer 9.2.5.3 Aufnahme der Kennzeichnung in den
    • Namen der UNE-EN 301549:2022 und Randnummer 9.3.3.3.2 Kennzeichnungen oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022
    • Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
  • Unverhältnismäßiger Aufwand: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften..

Möglicherweise gibt es Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

 

Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von diesem Referat entwickelt wurden oder unter dessen Kontrolle stehen, wie z. B. Dateien zur Büroautomatisierung von verschiedenen Agenturen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.


Kommentare und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit machen [Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018], wie z. B.:

  • Melden Sie eine mögliche Nichteinhaltung seitens dieser Website.
  • Übermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt.
  • Formulierung sonstiger Fragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website unter der Telefonnummer 828 049 485 - 622 47 91 28.

Sie können eine Beschwerde einreichen:

  • Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
  • Einen Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
  • Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgenommen sind, wie in Artikel 3, Absatz 4 festgelegt.
  • Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Der Antrag auf zugängliche Informationen muss die Tatsachen, Gründe und den Antrag klar angeben, die es ermöglichen, festzustellen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.